Speziell für den STV, aber heute auch für uns!

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Geschäftsstelle Triathlonverein Dresden e.V.
  c/o Jörg Bozenhard
  Bischofsweg 104 c
  01099 Dresden
  Tel: +49 (0) 179 23 27 386
  Email: info@triathlon-dresden.de

 

Unerwartet verstarb in der Nacht vom Sonntag (23.08.09) zum Montag unser Vereinsmitglied Vera Nowack.
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Nur noch wenige Tage bis zum Mühlentriathlon. Am 11. und 12.07. kann man sich auf die verschiedenen Distanzen begeben. Vom Kindertriathlon, über die sächsischen Hochschulmeisterschaften der Jedermanndistanz bis zum Olympischen Triathlon ist für alle genau das richtige dabei. Spontan entschlossene können sich noch vor Ort nachmelden. Wer jedoch die Nachmeldegebühr sparen will, der hat noch bis zum 05.07. die Möglichkeit der Online-Anmeldung.

Logo Mühlentriathlon

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Ein wichtiger Bestandteil des Vereinslebens im Triathlonverein Dresden e.V. ist die Teilnahme an der Triathlon
Regionalliga Ost und der sächsischen Landesliga.  Die Teilnahme an der Landes- und Regionalliga erlaubt uns den direkten
Vergleich mit anderen leistungsorientierten Triathleten in Ostdeutschland. Dank einer breiten Mitgliederbasis und einer
erfolgreichen Nachwuchsarbeit konnten wir in den vergangenen Jahren jeweils eine Frauen-, Masters- und Männermannschaft
in der Regionalliga sowie zwei (gemischte) Teams in der Landesliga stellen.

Der Triathlonverein Dresden e.V. blickt auf eine nunmehr über zehnjährige Ligageschichte zurück. Neben zwei Jahren in
der höchsten deutschen Triathlonlliga (1. DTL, 2008, 2009), zählen auch die zahlreichen Siege und Podestplatzierungen
zu den sportlichen Höhepunkten.

Weitere Informationen zur Regionalliga Ost finden sich auf www.triathlon-regionalliga.de.
Mehr über die Landesliga gibt es auf www.triathlon-sachsen.de zu erfahren.

 

Erdinger Logo Dresdner Spitzen Play Off

 

2013
Mannschaft Schneeberg 2013

 

 

Wenn jemand von etwas nicht genug bekommen kann, bezeichnet man ihn umgangssprachlich als einen gierigen Menschen. Eine Person die nach immer mehr strebt, anerkennt man ehrgeizig. Den, der mit etwas nicht mehr aufhören kann, nennt man neurotisch. Gerade im Triathlon gibt es nun auch Typen, denen viel nicht auszureichen scheint und die weiter wollen, wo andere schon längst ein Ende finden können. Wir nennen sie freundlich: Langstreckler. Da ein Verein einen gemeinnützigen Auftrag hat, haben wir auch ein paar von ihnen bei uns aufgenommen. Und weil das schier Endlose Raum für sehnsüchtige Träume bietet, wird ihre Zahl immer größer.

 

Sven Perschneck

 

 

Rene Uhl

  Holm Große

Sven Perschneck

 

Rene Uhl  

Holm Große

         

Torsten Pawel

 

Thomas Feldt

  Carsten Neise

Torsten Pawel

 

Thomas Feldt

  Carsten Neise
         

Toralf Dittberner

 

Harald Harnsich

  Jörg Erlebach
Toralf Dittberner

 

Harald Harnisch

  Jörg Erlebach
         

Dieter Korth

 

Konstanze Friedrich

  Annett Kamenz

Dieter Korth

 

Konstanze Friedrich

   Annett Kamenz
         

Wenn jemand von etwas nicht genug bekommen kann, bezeichnet man ihn umgangssprachlich als einen gierigen Menschen. Eine Person, die nach immer mehr strebt, achtet man als ehrgeizig. Den, der mit etwas nicht mehr aufhören kann, nennt man neurotisch. Gerade im Triathlon gibt es nun auch Typen, denen viel nicht auszureichen scheint und die weiter wollen, wo andere schon längst ein Ende finden können. Wir nennen sie freundlich: „Langstreckler“. Da ein Verein einen gemeinnützigen Auftrag hat, haben wir auch ein paar von ihnen bei uns aufgenommen. Und weil das schier Endlose Raum für sehnsüchtige Träume bietet, wird ihre Zahl immer größer.

Toralf Dittberner Christian Pfeifer Holm Große Michael Grahl
Toralf Dittberner

Christian Pfeifer

Holm Große Michael Grahl

Torsten Pawel

 

   
Torsten Pawel  Manuela Süß Pauline Neidel  Marco Kühne 

 

 

 

 
 Antje Herrmann  Roland Herrmann  Ralf Dragon  Steffen Ziska
       
 Nadine Schymski      
       
       
       
       

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung des TV Dresden e.V. sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Juniorenalter) sowie die gewählten Mitglieder des Jugendvorstandes.

§ 2 Aufgaben

Die Jugendabteilung des TV Dresden e.V. führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des TV Dresden e.V. selbständig und entscheidet Über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
Aufgaben sind insbesondere:

  • Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
  • Pflege der sportlichen und gesellschaftlichen Jugendarbeit im Verein
  • Demokratische Erziehung der Jugend
  • Förderung des sozialen Verhaltens
  • Durchsetzung der Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugendlichen im Verein
  • Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen
  • Pflege internationaler Verständigung

§ 3 Organe

Die Organe der Jugend des TV Dresden e.V. sind:

  • die Vereinsjugendmitgliederversammlung
  • der Vereinsjugendvorstand

§ 4 Vereinsjugendmitgliederversammlung

  • Es gibt ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen. Sie sind das höchste Organ der Jugend des Triathlon Verein Dresden e.V. und bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.
  • Die Aufgaben der Vereinsjugendmitgliederversammlung sind:
    • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendvorstandes
    • Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses
    • Beratung und Verabschiedung der Haushaltpläne
    • Entlastung und Wahl des Vereinsjugendvorstandes
    • Wahl von Delegierten zu Jugendtagen, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
    • Beschlussfassung Über vorliegende Anträge
  • Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel 4 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins statt. Er ist vom Vorsitzenden des Jugendvorstandes zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Aushang unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
  • Eine außerordentliche Vereinsjugendversammlung findet statt, wenn das Interesse der Vereinsjugend es erfordert oder wenn 25% der stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Jugendvorstand beantragt.
  • Die Vereinsjugendmitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung immer beschlussfähig.
  • Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
    • die Abstimmungen erfolgen offen
    • Wahlen werden geheim vorgenommen
    • Abwesende können gewählt werden, wenn vorher die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes vorliegt (schriftlich oder durch einen Bürgen)
  • Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind mit einer nichtübertragbaren Stimme stimmberechtigt.

§ 5 Vereinsjugendvorstand

  • Der Vereinsjugendvorstand des TV Dresden e.V. besteht aus:
    • dem Vorsitzenden (volljährige Person)
    • einem Stellvertreter (Jugendlicher)
    • sowie 4 Beisitzern

    Dem Jugendvorstand sollten mindestens 3 Jugendliche bis 21 Jahre angehören. Auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Jugendvertretern ist zu achten, falls dies auf Grund der weiblichen Mitglieder machbar ist.

  • Der Vorsitzende des Vereinsjugendvorstandes vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.
  • Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der Jugendmitgliederversammlung für ein Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendvorstandes im Amt.
  • In den Vereinsjugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar, dabei ist § 5 a zu beachten.
  • Der Vereinsjugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung.
  • Der Vereinsjugendvorstand ist für seine Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung sowie dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
  • Die Sitzungen des Vereinsjugendvorstandes finden nach Bedarf statt.
  • Der Vereinsjugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet Über die Verwendung der Jugendabteilung zufließenden Mittel.

§ 6 Änderungen zur Jugendordnung

Änderungen zur Jugendordnung können von der ordentlichen oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen Vereinsjugendmitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 7 Auflösung

Die Auflösung der Jugendabteilung kann durch eine ordentliche oder außerordentliche Vereinsjugendmitgliederversammlung erfolgen. Hierzu ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmen erforderlich. Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen ist dem TV Dresden e.V. zum Zwecke des Kinder- und Jugendsports zu Übereignen.

§ 1 Gesetzlichkeiten – Festlegungen

Den folgenden Festlegungen liegt die Satzung des Triathlonverein Dresden e. V. (beschlossen von der Mitgliederversammlung am 09.03.1996) zu Grunde:
1. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr
2. über die Höhe der Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
 
§ 2 Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge
 
1. Bei der Neuaufnahme eines Mitglieds erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr, die sofort zu entrichten ist. Die Höhe der Aufnahmegebühr ist in der Anlage „Beitragsübersicht“ ersichtlich.
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird nach Altersbereichen und der Anzahl der dem Verein beigetretenen Familienmitgliedern gestaffelt festgelegt und ist in der Anlage „Beitragsübersicht„ ersichtlich. Die Reihenfolge der Familienmitglieder beginnt mit dem Familienältesten absteigend; dabei wird gemeinsame Wohnanschrift vorausgesetzt. Die Altersgrenze für Folgemitglieder wird für nicht miteinander verheiratete Familienmitglieder auf 26 Jahre festgesetzt. Über Lebensgemeinschaften entscheidet das Präsidium auf Antrag.
3. Der Vereinsbeitrag für eine ruhende Mitgliedschaft ist in der Anlage „Beitragsübersicht“ ersichtlich. Der Beitrag wird für die beantragte Zeit im voraus fällig. Bei Lastschrifteinzug wird dieser zum Jahresende vom Konto abgebucht.
 
§ 3 Die Kasse des Vereins und deren Verwaltung
 
1. Das Vereinskonto ist bei der Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ: 850 503 00 Kontonummer: 312 00 95 078 eingerichtet.
2. Die Trennung der Kasse des Vereins in Unterkassen erfolgt rechentechnisch.
3. Alle Ein- und Ausgänge haben bargeldlos, per Überweisung, zu erfolgen.
 
§ 4 Beitragskassierung und deren Kontrolle
 
1. Die Jahresbeiträge werden im Januar jeden Jahres per Lastschrift vom Konto des Mit-glieds eingezogen. Auf Antrag kann der Einzug in zwei Teilen erfolgen (Januar und Juli).
2. Für Neumitglieder und Startpassinhaber gilt Punkt (1) nicht. Bei diesen erfolgt die Beitrags- und Startpasszahlung über das Lastschriftverfahren. Dazu ist dem Verein eine Einzugsermächtigung zuerteilen.
3. Der Startpassbeitrag kann zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet werden. Dabei ist Punkt (2) und ein Bearbeitungszeitraum von bis zu 4 Wochen zu beachten.
4. Der Vorstand gibt halbjährlich das aktuelle Mitgliederverzeichnis heraus, darin sind fördernde Mitglieder und Mitglieder mit Beitragsstundungen besonders gekennzeichnet.
 
Auf Grundlage dieser Liste ist die Summe der Beiträge zu berechnen und mit den tatsächlichen Einnahmen zu vergleichen.
 
§ 5 Aufgaben des Kassenwartes
 
Der Kassenwart ist verantwortlich für
 
• die Verwaltung der Vereinskasse,
• die Überweisung aller dem Verein entstehenden Verbindlichkeiten, die Entgegennahme der von außen zufließenden Mittel und Kontrolle darüber, daß dem Verein zustehende Mittel auch auf das Vereinskonto überwiesen werden,
• Unterstützung der Revisionskommission bei der Revision der Vereinskasse
• Aufstellung des Haushaltsplanes und Anfertigung des Finanzberichtes vor der Mitgliederversammlung.
 
§ 6 Verwaltung der Kasse
 
1. Alle Einnahmen und Ausgaben sind durch entsprechende Belege auszuweisen.
2. Zahlungen und Überweisungen aus der Vereinskasse dürfen nur auf Anweisung des Präsidenten vorgenommen werden. Liegt ein Beschluss des Vorstandes zugrunde, gilt das Protokoll der Vorstandssitzung als Zahlungs- bzw. Überweisungsauftrag.
 
§ 7 Revision der Kasse
 
1. Die Revision der Vereinskasse erfolgt einmal jährlich in Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung.
2. Die Revisionskommission besteht aus zwei gleichberechtigten Revisoren.
3. Die Revisionskommission wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied der Revisionskommission während der Amtsperiode aus, kann der Vorstand einen Ersatzrevisor für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Revisors wählen.
 
§ 8 Verwendung der Gelder
 
1. Abführung an DTU, STV und LSB
2. Mittel zur Gründung und Unterhaltung des „e. V.“
3. Aufwandsentschädigungen bei Aktivitäten im Auftrag des Vereins
4. Finanzierung von durch den Verein genutzten Sportstätten (Schwimmhallen, Sporthallen, usw.).*
5. Trainingslager bzw. Nutzung bei Fremdvereinen.*
6. Wettkampfbezuschussungen
• Sind auf Antrag an das Präsidium möglich,
• Bei Teilnahme an der Bundesliga oder nachgeordneten Ligen für den Triathlonverein Dresden (alle Altersbereiche) im Triathlon werden die Zweitstartlizenz- und Startgebühren vollständig durch den Verein getragen.
7. Informationsmaterial (Zeitschriften, Bücher)*
8. Gemeinschaftlich genutztes Trainings- und Wettkampfmaterial *
9. Aufwendungen für Trainer und übungsleiter entsprechend Übungsleitervertrag
10. Fahrkostenzuschüsse
• Für im Auftrag des Vereins durchgeführte Reisen ab 25 km einfacher Strecke (soweit nicht anderweitig erstattet) werden Fahrtkostenzuschüsse entsprechend der Regelungen des Landessportbundes für Fahrtkosten erstattet.
 
§9 gestrichen (in der MV vom 09.12.2012)
 
$10 gestrichen (in der MV vom 09.12.2012)
 
§ 11 sonstige Anträge
 
Jedes Mitglied kann darüber hinaus einen Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme stellen.
Der Antrag bedarf der Schriftform und ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme sowie wenn möglich vor einer Präsidiumssitzung des Vereins einzureichen. über den Antrag entscheidet das Präsidium auf seiner nächsten Sitzung. Bei Bewilligung sind die Abrechnungsmodalitäten auf der Rückseite des Antrages einzuhalten.
 
§ 12 Anlagen
 
Der Finanzordnung sind folgende Anlagen zugeordnet:
 
• Beitragsübersicht
• Aufnahmeanträge
• Antrag auf ruhende Mitgliedschaft
• Antrag auf Lastschrifterteilung (Einzugsermächtigung)
• Information zur Vereinsmitgliedschaft
• Die darin enthaltenen Angaben, sofern diese nicht Änderungen zur Finanzordnung beinhalten, können durch das Präsidium des TV Dresden e.V. geändert werden. Die darin enthaltenen Angaben sind für die Vereinsmitglieder bindend.
 
§ 13 Gültigkeit
 
Die Finanzordnung wurde in der vorliegenden Form auf der Mitgliederversammlung des Triathlonverein Dresden e.V. am 24.10.1998 beschlossen; am 16.12.2000 (§10 neu), am 30.11.2002 (Euroumstellung), am 09.12.2012 (§§ 2, 5 (redaktionell), 8 (Unterpunkt 6 – inhaltlich, §§ 9,10 (gestrichen)) geändert und ist ab 01.01.1999 gültig.
Die auf der Mitgliederversammlung am 29.11.2008 beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet und sind ab 01.01.2009 gültig.
Die auf der Mitgliederversammlung am 09.12.2012 beschlossenen Änderungen (§§ 2, 5 (redaktionell), §8 (Unterpunkt 6 – inhaltlich, §§ 9,10 (gestrichen)) sind ab 01.01.2013 gültig.
 
Beitragsübersicht gültig ab 01.01.2013
 
Altersbereich 1.Familien-mitglied 2.Familien-mitglied 3.Familien-mitglied Aufnahme-gebühr Startpass-gebühr
Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahre
120,00 60,00 30,00 5,00 *
Jugendliche
19-20 Jahre
120,00 60,00 45,00 10,00 *
Erwachsene
ab 21 Jahre
120,00 60,00 45,00 20,00 *
* Entsprechend der Finanzordnung des STV