§ 1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des TV Dresden e.V. sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Juniorenalter) sowie die gewählten Mitglieder des Jugendvorstandes.
§ 2 Aufgaben
Die Jugendabteilung des TV Dresden e.V. führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des TV Dresden e.V. selbständig und entscheidet Über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
Aufgaben sind insbesondere:
- Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
- Pflege der sportlichen und gesellschaftlichen Jugendarbeit im Verein
- Demokratische Erziehung der Jugend
- Förderung des sozialen Verhaltens
- Durchsetzung der Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugendlichen im Verein
- Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen
- Pflege internationaler Verständigung
§ 3 Organe
Die Organe der Jugend des TV Dresden e.V. sind:
- die Vereinsjugendmitgliederversammlung
- der Vereinsjugendvorstand
§ 4 Vereinsjugendmitgliederversammlung
- Es gibt ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen. Sie sind das höchste Organ der Jugend des Triathlon Verein Dresden e.V. und bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.
- Die Aufgaben der Vereinsjugendmitgliederversammlung sind:
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendvorstandes
- Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses
- Beratung und Verabschiedung der Haushaltpläne
- Entlastung und Wahl des Vereinsjugendvorstandes
- Wahl von Delegierten zu Jugendtagen, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
- Beschlussfassung Über vorliegende Anträge
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel 4 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins statt. Er ist vom Vorsitzenden des Jugendvorstandes zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Aushang unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Eine außerordentliche Vereinsjugendversammlung findet statt, wenn das Interesse der Vereinsjugend es erfordert oder wenn 25% der stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Jugendvorstand beantragt.
- Die Vereinsjugendmitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung immer beschlussfähig.
- Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
- die Abstimmungen erfolgen offen
- Wahlen werden geheim vorgenommen
- Abwesende können gewählt werden, wenn vorher die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes vorliegt (schriftlich oder durch einen Bürgen)
- Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind mit einer nichtübertragbaren Stimme stimmberechtigt.
§ 5 Vereinsjugendvorstand
- Der Vereinsjugendvorstand des TV Dresden e.V. besteht aus:
Dem Jugendvorstand sollten mindestens 3 Jugendliche bis 21 Jahre angehören. Auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Jugendvertretern ist zu achten, falls dies auf Grund der weiblichen Mitglieder machbar ist.
- dem Vorsitzenden (volljährige Person)
- einem Stellvertreter (Jugendlicher)
- sowie 4 Beisitzern
- Der Vorsitzende des Vereinsjugendvorstandes vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.
- Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der Jugendmitgliederversammlung für ein Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendvorstandes im Amt.
- In den Vereinsjugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar, dabei ist § 5 a zu beachten.
- Der Vereinsjugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung.
- Der Vereinsjugendvorstand ist für seine Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung sowie dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
- Die Sitzungen des Vereinsjugendvorstandes finden nach Bedarf statt.
- Der Vereinsjugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet Über die Verwendung der Jugendabteilung zufließenden Mittel.
§ 6 Änderungen zur Jugendordnung
Änderungen zur Jugendordnung können von der ordentlichen oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen Vereinsjugendmitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
§ 7 Auflösung
Die Auflösung der Jugendabteilung kann durch eine ordentliche oder außerordentliche Vereinsjugendmitgliederversammlung erfolgen. Hierzu ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmen erforderlich. Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen ist dem TV Dresden e.V. zum Zwecke des Kinder- und Jugendsports zu Übereignen.